Die Familien
Grulich
Das Familienwappen
Ahnenspitzen von Knut
Grulich
Stammfolge Geschichte
Pommerns Die Geschichte Stolps
Die Frauen der Grulichs
Pommern 1+2.Gen.
Richard I
Vitae Richard I Richard II Hans
Olga Karl
Namensvetter Die
Damsdorfer
Familienbücher
Einiges
aus der Geschichte der Stadt Stolp
In die kurze Zeit der Brandenburgischen Herrschaft von
1306 - 1317 fällt die Gründung der Stadt Stolp als einer deutschen Stadt auf
dem linken Ufer der Stolpe im Gegensatz zu der slavischen Altstadt auf dem
rechten Ufer.
Stadtzimmermann
148 36
Die Familien
Grulich
Das Familienwappen
Ahnenspitzen von Knut
Grulich
Stammfolge Die Grulichs in
Pommern Die Geschichte Stolps
Die Frauen der Grulichs
Richard I
Vitae Richard I Richard II Hans
Olga Karl
Namensvetter Die
Damsdorfer
Familienbücher
Chronik
der Familien Grulich
Die Grulichs in Pommern.
bis zu Lebzeiten Jost II.
Gruwelkens.
Damit der bisherige offene
Flecken wachse und eine Stadt werde, heißt es in der Urkunde von 1310,
verliehen ihm die Markgrafen 200 Hufen Land, von denen 100 als Ackerland, 50
als Wördeland und der Rest als Wiesen und Waldung benutzt werden sollte.
Sobald der Ort mit einer hölzernen Umwehrung befestigt sein würde, sollten die
Bürger für 10 Jahre Abgabefreiheit genießen, dann aber wieder zu den
bisherigen Verpflichtungen gehalten sein.
Vor allem sollten sie künftighin lübisches Recht und
lübisches Maß benutzen dürfen, d.h. nach eigenem Gesetz Gericht und alle
sonstigen städtischen Angelegenheiten verwalten lassen. Als die ersten Inhaber
des städtischen Richteramtes wurden die ehrenwerten Männer Detbern von
Surechow, sein Sohn Johannes und Johannes von Darsow samt ihren Erben
bestellt. Diese Vögte hatten aber keine Nachfolger. Die Verhältnisse in Stolp
entwickelten sich vielmehr so schnell, daß schon in den nächsten Jahren
die Consules, die späteren Bürgermeister und Ratsmannes an ihre Stelle
traten. Der Name Johannes Darsow läßt deutlich den Weg erkennen, auf dem das
lübische Recht nach Stolp gekommen ist.
Die Darsows gehörten nämlich zu den ältesten
Patriziergeschlechtern von Kolberg (Riemann, Geschichte von Kolberg), das
seinerzeit dasselbe Stadtrecht über Greifswald erhalten hatte. Sodaß sich ein
vollständiger Stammbaum für die Herkunft des Stolper Stadtrechtes
feststellen läßt, der seine Bestätigung in den Zeiten der Hansa findet,
wo Stolp nicht allein politisch in Kolberg seinen Vorort, sondern
auch die erste Instanz für Appellationen in Gerichtssachen hatte, wie beide
dann weiter in Greifswald und Lübeck.
Die junge Stadt ging bald schweren Zeiten entgegen. Im
Jahre 1340 wurde sich von den Stettiner Herzögen, als Vormünden der Kinder des
Wolgaster Herzogs Wratislaw IV. für ein Bardarlehen an den deutschen Orden
verpfändet.
Der Opfermut der Bürger und ihrer Frauen, welche den
Schmuck verpfändeten, gelang es, die Schulden des Landesherrn zu zahlen und
aus der drückenden Gewalt des Ordens herauszukommen. Trotz aller
Versprechungen verpfändeten die Herzöge die Stadt noch zweimal den Orden in
den Jahren 1386 und 1388.
Auf diese Nöte bezieht sich der Denkspruch:
"O Stolp, du bis Ehrenryk
Im Lande findt man nicht dyn Glieck,
Du hast Dy dreemal, dreymal lösst vom Pande
Daß hast due roem im ganzen Lande."
Im allgemeinen war der Einfluß der Landes-herren aber
sehr gering. Um ihren Besitz kümmerten sie sich persönlich wenig, sondern
überließen ihre Pflichten und Rechte den Landvögten, die sie für eine
Pfandsumme übernommen hatten. Nur geringe Rechte, wie das des Einlagerns, war
den Fürsten geblieben und sogar hierbei mußten sie stellenweise mit den
Städten um das Recht des Einreitens verhandeln.
Die anderen Legalien waren gleichfalls zum großen Teile
verloren gegangen oder brachten wenig ein, da jede geregelte Finanzwirtschaft
fehlte. Wirkliche Herzogliche Beamte waren überhaupt kaum vorhanden. Die
Einkünfte waren so gering und gingen so unregelmäßig ein, daß die Herzöge oft
darauf angewiesen waren, durch unrechtmäßigen Erwerb, Teilnahme an Fehden,
Begünstigung von Raubzügen sich die notwendigsten Mittel zum Lebensunterhalt
zu verschaffen. Von einem wirklichen Staatswesen war Pommern am Ende des
15-ten Jahrhunderts weiter entfernt als in der Zeit der
Germanisierung.
Die
Verhältnisse änderten sich, alsBogislaus X. zur
Regierung kam. Während seiner Herrschaft 1474 - 1523 vereinte er zum ersten
Male wieder die seit rund 200 Jahren zersplitterten pommerschen Lande von der
mecklenburgischen bis zur pommerschen Grenze.
So im Besitze einer äußeren Machtfülle, wie sie kein
anderer Fürst seines Geschlechtes besessen hat, unterstützt durch den Geist
der Zeit, der überall auf eine Stärkung der landesherrlichen Macht hindrängte,
persönlich ein Mann kluger Berechnung und kraftvoller Tat, konnte er wohl
daran gehen, die Übermacht der Stände zu brechen und wenigstens den Grund zum Aufbau eines
geordneten Staatswesens zu legen.
Wenn dabei Stolp auch seine politische
Selbstherrlichkeit zum Teil aufgeben mußte, so erfreute sich die Stadt
doch eines bemerkenswerten wirtschaftlichen Aufschwunges, obgleich sie im
Jahre 1476 innerhalb von 3 Stunden bis auf das Rathaus, die Kirche des
Mönchklosters und eines Hauses am Markte abgebrannt war.
Am rechten Ufer der Stolpe, die mit 3 Armen an der Stadt
vorbeifloß, lag die Altstadt, der älteste und unansehnlichste Teil des Ortes.
In ihn hatten die selbstbewußten deutschen Bürger die Wenden hinausgedrängt,
deren kleine unscheinbare Häuser nach altem Brauch im Kreis errichtet waren.
Die eigentliche deutsche Rechtsstadt lag auf dem linken Ufer.
Um 1540 schreibt der Chronist Kantzow von der
Stadt:
"Sie ist nicht übrig groß; etwa 700 oder 800 Bürger, hat
viele gemauerte Häuser, es sind aber wenig Häuser mit Ziegeln
gedeckt."
Die Zahl der Einwohner wird also 3500-4000 betragen haben.
Die Stadt war im Wesentlichen in Dreiecksform gebaut, der
Marktplatz nach altem deutschem Brauch rechteckig. Auf ihm stand das Rathaus.
Vom Rathaus gingen an allen 4 Ecken die sogenannten Lagergassen aus. An
der einen Seite die Schmiede- und Langestraße, an der anderen die Mittel- und
Neuthorstraße, an der 3ten die Holzenthorstraße und Marktgasse, an der letzten
die Paradies- und Goldstraße. Neben diesen galten als Hauptstraßen die
Wollenweber- und die Höllenstraße.
Nach Osten zu schützen die Stadt der Fluß, an der anderen
Seite Wall und Graben mit 4 Schanzen. Außerdem lief um die Häuser eine hohe
starke Mauer aus Felsstein und Ziegeln. Schon
im 14. Jahrhundert hatten die Bürger diese Befestigung begonnen. Vier Tore
führten durch die Mauer hindurch: nach Westen das Neutor, nach Norden das
Holstentor, nach Osten das Schmiedetor und endlich das Mühlentor, das auf
die Danziger Straße führte. Das Schmiedetor ist lange
verschwunden. Das Holstentor wurde 1610 durch Feuer zerstört, ist aber
wieder aufgebaut. Das aus dem Jahre 1400 stammende schöne Mühlentor mit seinem
spitzen Dache ist Anfang 1870 völlig wiederhergestellt.
Das Neue Tor wird etwa 100 Jahre jünger sein als das
Mühlentor.
Neben dem Rathaus lag, wie in fast allen deutschen
Städten, der Ostmarkt, der Kirchhof mit der Stadtpfarrkirche der deutschen
Ansiedler, die der Jungfrau Maria geweiht war. Sie mag etwa 1350
entstanden sein. Neben diesem Hauptgotteshause nahe dem Mühlentor stand seit
1325 das Dominikanerkloster, dessen Kirche in der Mönchstraße sich bis heute
erhalten hat.
Auch die Prämonstratenser hatten eine Niederlassung
gegründet, ein Nonnenkloster nahe dem Holstentore, dessen Kirche am Bollwerk
der Stadt dicht neben dem Fluße erbaut war. Dem heiligen Nikolaus war sie
geweiht, dem Schutzpatron der Fischer und Schiffer.
Die Wenden hatten sich in der Altstadt eine eigene
Petrikirche gebaut und auch im Schlosse des Herzogs befand sich eine
Burgkapelle, die den Rittern und ihrem Gesinde zur Andacht
diente.
Für den Rat, die Innungen und die Bürger war die
Stadtpfarrkirche das allein in Betracht kommende Gotteshaus. Hier hatte der
ehrbare Rat seinen Stuhl, hier hatten die Gewerke ihre Altäre und Stiftungen,
hier beteten unsere Vorfahren.
Die Kirche hat, von einigen unwesentlichen Veränderungen
abgesehen, die kraftvollen Züge der Zeit bewahrt, in der sie von einem frommen
und selbstbewußten Geschlecht geschaffen wurde.
Im übrigen bot Stolp aber das wenig erfreuliche Bild
einer kleinen Stadt im Mittelalter. Die meisten Häuser waren nicht groß.
Zahlreich waren die nur aus Holz hergestellten Häuser, andere waren aus
Stecken geflochten und mit Lehm verschmiert. Ohne Brandmauer schmiegt sich
Haus an Haus, wenige hatten Ziegeldächer, die meisten schützte
Stroh.
Nur 2 - 3 Fenster breit lagen sie an der Straße mit dem
Giebel nach vorn und warfen ihr aus hölzernen Röhren das Regenwasser zu.
Dahinter und dazwischen Ställe, Scheunen, Dunghaufen. Unter diesen
Verhältnissen ist es verständlich, daß mehrmals große Brände die Stadt
zerstörten, so 1395, 1447, 1552, 1554, 1558, 1563, 1665.
Die Straßen waren nicht
gepflastert. Bei Regenwetter galt die schlechte Beschaffenheit der Wege sogar
als Entschuldigungsgrund für das Fernbleiben von Ratssitzungen.
Vermehrt wurde der Schmutz durch
das freiherumlaufende Vieh der Bürger, das zwischen 11 und 12 auf die Weide
getrieben wurde.
Licht und
Luft drang wenig in die schmalen Straßen hinein. So war es kein Wunder, daß
die Sterblichkeit sehr groß war. Besonders in den Jahren 1429, 1489, 1564,
1589, 1590, 1602, 1629, 1630, 1631, 1657 hat die Pest furchtbar gewütet.
Straßenbeleuchtung gab es nicht. Nur in besonderen Fällen wurden Fackeln in
eisernen Tüllen an den Häusern angebracht. Die Handwerker arbeiteten zum
großen Teil auf der Straße. Suchten sie abends mit den Genossen ihres
Handwerkes die Trinkstube der Innung auf, da konnten sie ihr Bier
trinken, aber nur bis die Ratsglocke zum ersten Male läutete. Klang sie zum
letzten Male, dann durfte niemand mehr auf der Straße sein außer den Herren
des Rates, die sich von ihren Knechten mit der Leuchtfackel nach Hause
geleiten lassen konnten. Besonders groß war die Zahl der Badestuben.
Wenigstens alle 14 Tage mußte auch der arme Bürger sein Bad haben. Meist
gehörten die Stuben der Stadt. Sie waren zugleich Anstalten zur Unterhaltung
und zum Vergnügen. Gewöhnlich saßen sich zwei Leute gegenüber. Ein Brett, über
die Wanne gelegt, dient als Tisch, auf dem Speisen und Getränke standen.
Im übrigen kann man sich die Ansprüche der alten
Geschlechter an allen Anforderungen der Bequemlichkeit, der Reinlichkeit oder
auch nur des Anstandes gar nicht gering genug vorstellen, und man darf sich
nicht dadurch beirren lassen, daß eben diese so kümmerlich in ihren engen
Wohnräumen lebenden Bürger in ihren Kirchen, im Rathause und in den
Zunftstuben der einzelnen Gewerbe einen erstaunlichen Luxus aufhäuften und an
den reichlich wiederkehrenden Feiertagen sich mit einer äußeren Pracht
bewegten, die sich wunderlich von der Armut des Alltags abgehoben haben
mag.
Der Gewandschneider, der
Brauer, der tagsüber mit 1 - 2 Gesellen in seinen engen Räumen waltet, ist
gleichzeitig Ratsherr, der einfache Handwerker braucht nur sein Gewand zu
wechseln, um als Ältermann seines Gewerkes sogar dem Landesherren gegenüber
ein wichtiges Wort zu sprechen.
Ein Bild, welches uns das Stolp des 16. Jahrhunderts
zeigt, ist leider nicht vorhanden. Die älteste bekannte Darstellung der Stadt
entstammt der Karte Pommerns des Eilhard Lubinus aus dem Jahre 1618.
Ein Stadtplan um 1630 ist in
"Stolp von 1600-1650" von Dr. Richard Schuppius wiedergegeben, den der
Vermessungsdirektor Laudan zusammengestellt hat.
Der von mir in der handgeschriebenen Familiengeschichte
gezeichnete Plan stellt einen etwas älteren Zustand dar und zwar vor der
Anlage der am Beginn des 30 jährigen Krieges ausgeführten Erweiterung.
Als ein kleines Berlin hat die
Stadt, die nachweislich fast 200 Jahre die Heimat unserer Vorfahren war,
damals nicht gelten können. Aus der Zeit ist auf uns noch der folgende
Spottvers überliefert:
"Wo
kommen denn alle Kassuben her?
Es sind so viel wie
Sand am Meer,
Aus Stolp, aus Stolp, aus Stolp."
Witzige Zungen sagten damals
auch, man solle in Stolp nicht tanzen, "denn in Stolp tanze man mit stolpern".
Ferner wird berichtet, daß
in der Kassubenstraße in einem Garten ein Bildnis des heiligen Christoph
stand. Allerdings ließ man es an der nötigen Achtung vor diesem Kunstwerk
fehlen, denn ungezogenen Knaben wurde angedroht, die müßten den Christoph auf
die Verlängerung des Rückens Küßen. (N.B. Die Kassuben, ein slavischer
Volksstamm, saß zwischen Weichsel und Persante.
Ihre Herzöge regierten Danzig. Als 1295 das Fürstenhaus
ausstarb, kam das Land als Pomerellen 1309 an den deutschen Orden. In ihm
gründeten viele Deutsche, darunter Stolper, Ortschaften).
In der Zeit von Hans, Jost II.
und Bernd Gruwelke, also etwa vom 1600 - 1660 waren die städtischen
Verwaltungsverhältnisse nach den Akten des Ratsarchives folgende:
Die Stadt wurde von 3
Bürgermeister und 9 Ratsherren verwaltet. Die Nachfolger von Bürgermeistern
und Ratsherren wurden von dem Bürgermeister selbst bestimmt. Sie mußten alten,
eingesessenen Familien entstammen. Der regierende Bürgermeister wurde auf ein
Jahr genannt. Formell gaben auch die Ratsherren nach Ablauf eines Jahres ihr
Dezernat auf, wurden aber wenigstens dreimal wiedergewählt.
Von den 9 Ratsherren waren 2
Kämmerer, deren einer die Einnahmen und Ausgaben, der andere den Grundbesitz
betreute, einer war Gerichtsvogt und Leiter des Unterichts.
Aufgabe der 6 anderen war:
Die Obervormundschaft
(Pupillenherr), Aufsicht über den Markt (Fleisch- und Brotherr),
Wasserversorgung und Feuerwehr (Feuer- und Binnenherr), Hafenverwaltung in
Stolpmünden (Bollwerksherr), Landwirtschaft im Stadtgebiet (Gildenmeister der
Bauleute), Verwaltung des Kirchen- und Hospitalvermögens (Kirchenprovisor).
Ein unmittelbarer Einfluß der
Bürgerschaft auf die Verwaltung war theoretisch in der Bürgerversammlung
gegeben. Seit 1600 hat der Rat aber keine einberufen.
Nur in verschiedenen
Kommissionen, -Binnenherr, Provisor der Kirchen und Spitäler - saßen Vertreter
der Bürgerschaft, doch hatten sie nur über Fragen zu beschließen, die der den
Vorsitz führende Ratsherr ihnen vorlegte.
Das Aufgabengebiet der Verwaltung der damaligen Zeit geht
aus dem Etat des städtischen Haushaltes des Jahres 1619/20 hervor.
Zur Erläuterung sei
vorausgeschickt, daß die wichtigste Einnahmequelle die Landwirtschaft war.
Die Bauern waren Leibeigene und
betrieben die Landwirtschaft und Viehzucht pp. auf der Stadt gehörigen
Bauerngütern.
Sie konnten
auch auf anderen Bauernhöfe versetzt werden, mußten sich aber auch für einen
and-eren Dienst für die Stadt bereit halten, wenn sie sich nicht für 50 - 60
Fl. frei kauften.
Einnahmen
der
Stadt:
Schl.
Fl.
Gemeine
Einnahme
17 47
Einnahmen von der
Leibeigenschaft
40
Einnahmen wegen der
Bürgerschaft
39 32
Einnahme Bruch
1 16
Ziegelwerk
vor der Stadt
134 16
"
im
Überlauf
47 24
Einnahmen für
Mauerkalk
162
31
AbnutzungStadthof und
Scheunen
174 5
Abnutzung des Leitzerhofes und
Scheunen 353 5
Schneidermühle
4 46
Abnutzung Damnitzer Schäferei
und
Scheunen 936
42
Abnutzung Sterlingschen
Schäferei und
Scheunen 661
11
Abnutzung Strickhäger
Hofes und Scheunen
176 31
Abnutzung Lülleminschen Schäferei und
Scheunen 667 9
Einnahmen des Honigs
34
Leitzer Grenzholz
118
--
Stolpmündescher Schoß, Krugpacht, Landpacht und Gartenzins
23
Bautenpracht und Dienstgeld
166
Buden, Keller, Gewerken, Schorren,
Stangen, Gerbhäuser und
Wiesenzins 138
30
Bürger und Vorschoß
153
Altenstädter Schoß
14 32
Einnahmen
der Papiermühle
111
5
Alter und neuer Weinkeller
--
4178 --
============
Ausgaben der
Stadt:
Fl. Schl.
Gemeine Ausgabe
346 20
Elemosinen
(Almosen)und Honorarien
37 42
Ausgaben des Grenzholzes uffm
Zingelhof
13 14
Ausgaben des Bauern
verordnetes Bier
109 46
Ausgaben des Leitzer
Grenzholzes 52 34
" des Kellerlowen
13 --
Besatzung und Besserung
der wüsten Höfe
24 14
Ausgaben des Stadthofes
121 6
" des
Leitzhofes
89 17
der
Schmidemühle
7 34
" Damnitzer
Hofes und Schäferei
121 27
Ausgaben
der Papiermühle
5 4
" Sterlimschen
Hofes und Schäferei
110 19
Ausgaben
Lülleminschen Hofes und Schäferei
90 2
Ausgaben Strickerhäger Hofes
42 16
Ziegelwerk vor der
Stadt
125 20
Ziegelwerk im
Überlauf
60 34
Ausgaben für Kalkstein
251 19
Pottenlohn
26 15
Advokaten und
Prokuratorenbesoldungen 46
8
Medikus
46 21
Sekretarius
94
Untergerichtssekretarius
3 --
Kunstpfeiffer
5 --
Stadtarzt
5 --
Stadtdiener
124
9
Stadtmaurer
339 35
Kleinschmied
80 13
Grobschmied
116 32
Böttcher
17
4
Uhrmacher
102
18
Tischler 69 20
Rademacher
11 40
Steinbrügger (Steinsetzer)
5 34
Lademacher
4 --
Glaser
29 24
Riemer und Sattler
72
17
Nagelschmied
14 32
Hötter
7 36
Bäcker
2 44
Gräber
19 --
Nachrichter
1 --
Zinsen
178 --
Gerichtsexpensen
191 12
Post und Reisen
876 34
____________
4362 27
==========
Über die Deckung des Defizits von 184 Fl. 27 Schl. ist
nichts gesagt. Die ungewöhnlich hohen Ausgaben für Post und Reisen werden
verständlich, wenn man bedenkt, daß zum Beispiel 1619 zwei Ratsherren auf
einer Dienstreise nach Stettin außer 78 Fl. Bargeld mitnahmen:
Einen
Schinken, 8 Pfund Trockenfleisch, 1 trockenen Schweinskopf, 1 Mettwurst, 2
Schweinefüße, 12 Pfund frisches Rindfleisch, 8 Pfund Butter, ein halbes
Lamm.
Dabei
wurden Kosten der Herberge noch mit 13 FL. besonders berechnet.
Im
allgemeinen war die Buchführung ziemlich liederlich. Der Stadtverwaltung war
ja niemand verantwortlich.
Das
Recht wurde in kleineren Angelegenheiten von dem Untergericht gesprochen das
ein Ratsherr mit Assessoren leitete. Berufsinstanz war das Obergericht, das
gleichzeitig für Streitobjekte über 20 Fl. und Kapitalverbrechen zuständig
war. Es wurde von dem ganzen Rat gebildet. Gegen seine Entscheidungen konnte
Berufung bei dem Herzoglichen Hofgericht und dem Reichskammergericht eingelegt
werden, auch konnte man Rechtsgutachten von Universitäten einholen.
Die
Erledigung größerer Sachen dauerte oft viele Jahre, kleinere Angelegenheiten
wurden schnell entschieden. Der Täter kam in Haft und wurde nach einigen Tagen
mit einer kleinen Geldstrafe entlassen. Vorher mußte er Urfehde schwören, d.h.
versprechen, daß er sich nicht rächen werde.
So zum Beispiel ein Fall vom Jahre 1603. "Klaus Tide
Bäcker hat gewöhnliche Urfehde geschworen, welcher darum vorgfestern abendt
gefengklich eingezogen, daß er sich voll gesoffen, und dar nach allen
mutwillen in seinem eigenen Hause ausübet, sein Weib wie auch des Richtvoigts
Hans Pritzen Sohn ohne jenige Ursach geschlagen, auch in Hans Pritzens Haus
darnach gelaufen allenmutwillen auch schelden und Fuchen uff Hans Pritzen
Hausfrau und Kinder, hat zugelobet sein Leben zu bessern und vor vollen saufen
zu hüten".
Gartendiebe kamen in die "Wippe", einen Käfig, mit dem
sie mehrfach in das Wasser getaucht wurden; Frauen, die einen Mann beleidigt
hatten, mußten mit Steinen beladen bei Beginn des Gottesdienstes an der
Kirchentür stehen.
Auch der hölzerne Esel war noch im Gebrauch. Lautete das
Urteil auf Verweisung aus der Landvogtei Stolp oder aus Pommern, so las der
Scharfrichter auf dem Markte folgende Formel vor.
"Ich zitiere dich N.N. hiermit zum ersten, anderen und
dritten mahl. Ich schrrye Zeter zu dem ersten mahl über dich als einen losen,
leichtfertigen Schelm, Uffrührern, Befehdem und Echtern, so woll überwundenen
Waldernern und Bandisirern, und verseise dich hirmitt aus dem
herzogs-Fürtentumb und gantzen Pommernland, wie auch aus dem Bischoffthumb
Cammin, gentzlich und auf ewig: setze dich uas der Ruhe in die Unruhe, aus dem
Frieden in den Unfrieden; erlaube und gebe preis deinen Leib, haab und guth
jedermänniglichen Vogell frey, und verwarne einen jedweder sich deines als
eines Echters und bandisirenden Schlems, in keine weise noch wegen anzunehmen,
nicht zu schützen, weniger zu hausen nach zu hegen, sondern viellmehr auf dein
leib, leben, haab und guth alleräußerst dich zu verfolgen, anderen,
dergleichen frevelhaften bösen buben zu einer rechtmessigen wahrscheu und
Exempell; darnach habe dich und ein jeder zu richten."
Von 1600 - 1650 wurden 34 Todesurteile vollstreckt. Davon
waren 18 Hexenverbrennungen. Die Frauen sollten Hexerei oder Böterei
(Besprechen) getrieben haben. Am schlimmsten war es in den Jahren 1635 - 1650.
So hatten z. B. zwei Frauen Läuse bekommen, einem Barbier war ein Schwein
gestorben, ein Maurergeselle war außm Fenster wunderbarlicherweise geworfen."
So etwas konnte nur Hexerei verschuldet haben.
Sehr tätig mußte die Bau- und Ordnungspolizei sein.
Die
Häuser, auch der besser Situierten hatten meist nur eine Vorder- und
Hinterstube. Nach der Straße zu, vielfach auch nicht, den zwischen den Häusern
und den in der Mitte liegenden Rinnsteinen mußte ein Wagen fahren können. So
kamen Leute auf den polizeiwidrigen Gedanken, als Abortersatz "Kloaken oder
Taschen an den Häusern gassenwärts, da ehrliche Leute gehen, anzuhängen.
"Auch
Schweineställe versuchten manche an die Vorderfront des Hauses "anzukleben".
Derartige bauliche Anlagen mußten manchmal "wegen des Stankes" innerhalb 24
Stunden entfernt werden. Mist aus den Ställen durfte nur 3 Tage auf der Straße
liegen, sonst wurde er als städtisches Eigentum abgefahren. Eine besondere
Plage bildeten die Schweine, die in grosser Zahl auf den Strassen herumliefen.
Sie trieben sich auf Kirchhöfen herum, liefen in die Kirchen usw., bis der
Henker das Recht bekam, sie zu erschiessen, wenn er sie auf frischer Tat
erwischte. Das Bettlerunwesen nach dem Kriege bekämpfte man, indem man den
Bettelvogt mit einer grossen Lederpeitsche ausrüstete.
Die
Ansprüche, die unserer Stolper Vorfahren an Ordnung stellten, scheinen also
wesentlich geringer gewesen zu sein, als wir es tun. dagegen war der Luxus,
der mit Bekleidung beim Feiern von Festen getrieben wurde, erheblich
höher.
Es
war eine Folge des Wohlstandes, der im allgemeinen in Pommern zwischen der
Reformation und den 30 jährigen Krieg geherrscht hatte und die Bürger
veranlasste, es den Fürsten und dem Adel gleich zu tun.
Schon
Ende des 16. Jahrhunderts wurde daher die "ordnung eines ehrbaren Rahtes zu
Stolpe über Kösten, Kindelbiren, Todenwacht, Kleidungen, durch Menniglichen
der Stadt Einwohner zu halten" erlassen. Sie wurde 1625 durch eine sehr
ausführliche Polizeiverordnung ergänzt.
Diese
enthielt genaue Bestimmungen über Hochzeiten. Kindtaufen, Begräbnisse,
Kleiderordnung, Feuerordnung.
Die
Bürger waren in 4 Klassen eingeteilt:
Erste
Klasse:
Bürgermeister, Ratmänner, Adel, Kaufleute der
Gewandschneider und Brauerzunft.
Zweite Klasse:
Kaufleute, Notare, Prokuratoren, Stadtgildemeister,
Älterleute der Zünfte.
Dritte Klasse:
Handwerker.
Vierte Klasse: Tagelöhner, Altstädter, Dienstvolk.
Bei Hochzeiten durfte der Handwerker "nur" 20 Familien
einladen. Das Essen sollte nur aus drei Gerichten bestehen und mußte um 7 Uhr
beendet sein, der Tanz um 10 Uhr, es sollte aber kein Gast vom Tische nehmen,
den Offwärtern geben oder nach Hause senden."
Die Taufe der Kinder sollte erfolgen, nachdem die "Fraven
ihrer weiblichen Bürde entbunden und von dem Allerhöchsten mit einer gesunden
Leibesfrucht begabt waren" und nicht ihr Kindlein etliche Tage ungetauft
liegen lassen, nur dass sie ihre Pracht bei den Kindesfüssen (Tauffeier) desto
baß treiben möchten."
Nur drei Paten, "christliche, unberüchtigte Leute"
durften genommen werden. Die Tauffeiern wurden ganz
verboten.
Bei Begräbnissen durfte kein Essen gegeben
werden.
Die Kleiderordnung ist sehr ausführlich, aber zum Teil
nicht verständlich, da sie viel unbekannte Fachausdrücke
enthält.
Der erste Stand durfte seidene Kleider tragen, aber ohne
goldene oder silberne Stickereien und Schnüre. Nur um Hut, Hals und Arm waren
Perlen sowie goldene und silberne Schnüren erlaubt.
Dem zweiten Stand waren Sammetkleider verboten, ebenso
goldene und silberne Schnüre. Dagegen war Damast gestatten, auch durften die
Jungfrauen eine Sammetmütze mit einem Schnürlein Perlen aufsetzen, auch etwas
Gold durften sie am Halse tragen. Seidene Strümpfe waren leider
verboten.
Des dritten Standes Mannes und Weibes Persohnen sollen
alle seidenen Kleider, Perlen und Gold verbotten, Grobgrün aber und Trib
zimblich tuch, und was darunter (jedoch was keines mit Schnüren gebrennet
seg). Item eine silberne Scheide, Riemen, keine silberne Haken und Ketten,
aber an der Brust sich damit zu schnüren, weniger Gold an Halse zu tragen
vergönnt sein. Die Weiber sollen auch keine sammete Mützen tragen sondern nur
Damasten und, was darunter ist zu erbrauchen, den Verbrecherinnen sollen die
Mützen genommen und darzu arbitrarie gestraffet werden.
Zobeln und Mardern uff Schauben und Mützen zu tragen soll
diesem Stand auch verbotten und dagegen den Männern nur Füchsenmütze, oder was
drunter, den Weibern und Jungfrauen von seidenem trig oder grobgrün Uffschläge
an den Schauben zu gebrauchen nachgegeben sein. Wie auch diesem Stande Taftene
oder Kartekene Kniebänder und Schurosen, Tafftene Schurtztücher,
ausgeschnittene und Coruanische Schuh, Item frembde gestrickte Strümpfe zu
tragen verboten sein sollen.
Es
sollen auch die Jungfrauen in diesem Stande, wie auch die Mägde in letzten
Stande, keine gute so wenig als unechte Perlen uff dem Haupte tragen, sondern
diese sollen sich an einem Sammetenen Peele, die folgenden an einem
halbseidenen Bendelein begnügen lassen. Ein gülden Ringlein, einen Dukaten
oder Cronschwer kan dieses dritten standes Persohnen zu tragen, jedoch ohne
einen Stein, er sey gut oder schlecht vergönnt sein.
Trotz
der Not nach dem 30 jährigen Kriege wurde gegen diese Bestimmungen verstossen,
so daß sich 1646 der Rat veranlasst sah, bei Androhung von 100 Taler
Geldstrafe die Verordnung in Erinnerung zu bringen.
Von der Feuerordnung sei nur erwähnt, daß der praktische
Löschdienst den Klein- und Grobschmieden und anderen Gewerken oblag, die "die
Sparren alsfort in Anfang niederhauen sollten; auch sollte eine "der neulich
erfundenen großen Wasserprützen erkauft werden."
An
Schulen gab es die sogenannte deutsche Schule für den Unterricht der Kinder
der unteren Stände in den Anfangsgründen. Die Tätigkeit eines Lehrers scheint
nicht besonders hoch eingeschätzt gewesen zu sein, denn seine Dienstwohnung
war nicht ein Haus, sondern eine "Bude" , wie man die etwa 3 x 5 m großen
Wohnhütten mit nur einem Wohnraum nannte, daneben gab es 2 - 3 sogenannte
Winkelschulen, die von dem Lehrer der amtlichen Schule natürlich bekämpft
wurden.
Sehr
angesehen war schon seit dem 16. Jahrhundert die Latein- oder Gelehrtenschule,
die von Kirche unterhalten wurde und in einem stattlichen Gebäude mit
kupfergedecktem Turme untergebracht war.
Unterricht war von 7 - 12 und dann von 1 Uhr ab. Nur
Mittwoch nachmittag war frei. Lehrer und Schüler durften in der Schule nur
latainisch sprechen, wer dagegen verstieß, bekam die Rute zu fühlen, für deren
Anschaffung in manchem Jahre ein besonderer Ausgabeposten eingesetzt
war.
Wir humanistischen Gymnasiasten würden also dort eine
klägliche Rolle gespielt haben.
Es gab 4 Klassen, Septima bis Quarta. Die Schüler
gehörten allen denkbaren Altersstufen an. So erklärte es sich, daß zum
Beispiel 1624, während die Lehrer im Nebenzimmer versammelt waren, die
hoffnungsvollen Jünglinge statt zu arbeiten, sich damit vergnügten
"Buhlenlieder" zu singen und auf den Hausschlüsseln zu
pfeifen.
Der Unterlehrer machte deshalb zu
dem Rektor die bissige Bemerkung: er solle sich doch mehr um seine Jungens
kümmern, und als er eine grobe Antwort bekam, tat er den
Ausspruch:
Domine Rector, in te nihil est honestatis, pudoris et
verecundiae". Darauf wurde er entlassen.
Der Unterricht erstreckte sich in
Klasse:
7. auf Lesen, Schreiben, lateinische Grammatik mit
Deklination,
6. Fortsetzung des latainischen Unterrichtes,
Beginn des Griechischen.
5. und 4. Vergils Bucolica und Georgica, Confessio Augustana und Disputationen,
Ciceros Reden und Briefe,
Neues Testament in griechisch.
Auch Musik wurde getrieben und Theater
gespielt.